Ratgeber

Geschäftsführergehalt: angemessene Höhe

Ein zu hohes Gehalt wird schnell zur verdeckten Gewinnausschüttung, ein dokumentierter Vergleich schützt davor.

Ein angemessenes Geschäftsführergehalt orientiert sich daran, was ein fremder Geschäftsführer für vergleichbare Aufgaben, Verantwortung und Betriebsgröße erhalten würde, wird das Gehalt als überhöht eingestuft, kann der übersteigende Teil als verdeckte Gewinnausschüttung gelten, mit entsprechenden steuerlichen Nachteilen.

Die GmbH ist in den letzten Jahren spürbar gewachsen, das eigene Gehalt als Geschäftsführer wurde seitdem aber nie neu durchgerechnet, einfach jedes Jahr etwas angepasst, ohne echten Vergleich. Bei der nächsten Betriebsprüfung fragt der Prüfer genau danach, und plötzlich steht ein Teil des Gehalts als verdeckte Gewinnausschüttung im Raum, mit Steuernachzahlung und oft auch Nachforderung bei der Sozialversicherung.

Für wen ist dieser Artikel gedacht?

Für Geschäftsführer von Handwerks-GmbHs, deren Gehalt seit der Gründung oder seit dem letzten größeren Wachstumsschritt nicht mehr systematisch überprüft wurde. Für reine Einzelunternehmer ist die Frage nicht relevant, weil es dort kein Geschäftsführergehalt im steuerlichen Sinn gibt, für sie ist eher der Artikel zum Wechsel vom Einzelunternehmen zur GmbH der passende Einstieg.

Die Angemessenheits-Prüfung in drei Schritten

Eine belastbare Begründung entsteht nicht durch eine einzelne Zahl, sondern durch einen nachvollziehbaren Abgleich.

1. Vergleichswerte der Branche heranziehen

Was verdienen fremde Geschäftsführer in vergleichbaren Handwerksbetrieben mit ähnlicher Größe? FYMA zieht dafür branchenübliche Vergleichswerte heran, keine Bauchgefühl-Schätzung.

2. Aufgaben, Verantwortung und Betriebsgröße gegenhalten

Ein Gehalt, das zur Betriebsgröße von vor fünf Jahren passt, muss nicht mehr zur heutigen Größe passen. FYMA prüft, ob sich Verantwortung und Umsatz seither verschoben haben.

3. Herleitung dokumentieren

Die Begründung wird schriftlich festgehalten, nicht nur im Kopf des Geschäftsführers. Damit liegt im Zweifel eine belastbare Antwort vor, bevor die Betriebsprüfung überhaupt danach fragt.

FYMA orientiert sich bei der Festlegung an branchenüblichen Vergleichswerten und dokumentiert die Herleitung nachvollziehbar, damit im Zweifel gegenüber dem Finanzamt eine belastbare Begründung vorliegt, statt eine Zahl zu nennen, die sich später nicht mehr herleiten lässt.

Schon gewusst?

Häufige Fragen die unsere Mandanten stellen

Wie hoch darf ein angemessenes Geschäftsführergehalt sein, ohne eine verdeckte Gewinnausschüttung zu riskieren?
Angemessen ist, was ein fremder Geschäftsführer für vergleichbare Aufgaben und Verantwortung erhalten würde. Wird das Gehalt als überhöht eingestuft, kann der übersteigende Teil als verdeckte Gewinnausschüttung gelten. FYMA orientiert sich an branchenüblichen Vergleichswerten und dokumentiert die Herleitung.
Bei wachsenden Betrieben regelmäßig, nicht nur einmal bei der Gründung, weil sich die angemessene Höhe mit Umsatz, Verantwortung und Betriebsgröße verschiebt.
Neben der Steuernachzahlung auf den übersteigenden Gehaltsanteil drohen häufig auch Nachforderungen bei der Sozialversicherung. Eine dokumentierte Herleitung senkt dieses Risiko von vornherein.

Kann dir FYMA bei deiner Steuergestaltung helfen?

Wer das Geschäftsführergehalt seit Jahren nicht mehr durchgerechnet hat, trägt ein Risiko, das erst bei der nächsten Betriebsprüfung sichtbar wird, dann aber mit Nachzahlung und Zinsen. FYMA ist auf Handwerks-GmbHs spezialisiert und bringt diese Prüfung als festen Bestandteil der laufenden Beratung mit, nicht als teure Nachbesserung im Ernstfall. Im kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch schauen wir uns dein aktuelles Gehalt und die letzten Betriebszahlen gemeinsam an.

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