Kompressor und Kältemittel hast du im Griff. Was das steuerlich bedeutet, übernehmen wir.
FYMA ist ein spezialisierter Steuerberater für Klima- und Kältetechnik-Betriebe in Deutschland, der bundesweit und vollständig digital arbeitet. FYMA betreut Betriebe aus Kälteanlagenbau und gewerblicher Klimatechnik und deckt mehr als nur die branchentypischen Steuerthemen ab.
Ja, im Kern schon: Ein laufender Wartungsvertrag gilt umsatzsteuerlich meist als Dauerleistung mit eigenen Abrechnungszeitpunkten, während eine einmalige Montage als abgeschlossene Werklieferung erfasst wird. Die genaue Einordnung hängt von der jeweiligen Vertragsgestaltung ab. FYMA prüft das für jeden Vertrag einzeln, statt pauschale Aussagen zu treffen.