Ressourcen frei machen für Ihr Kerngeschäft
Photovoltaik-Betriebe arbeiten mit einer der umsatzsteuerlich komplexesten Regelungen im gesamten Handwerk. FYMA behält die aktuellen Regeln im Blick und übersetzt sie in klare Prozesse für die Rechnungsstellung.
Für bestimmte Photovoltaik-Anlagen gilt ein Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer, der die Abrechnung gegenüber Kunden vereinfacht, aber genaue Voraussetzungen hat. Für den eigenen Betrieb (Fuhrpark, Lager, Bürogebäude) gelten davon unabhängig die allgemeinen Regeln.