Mehr aus dem Betrieb herausholen

Steuerberater für Photovoltaik-Betriebe die Sonne ernten und Steuern sparen

Ressourcen frei machen für Ihr Kerngeschäft

Photovoltaik-Betriebe arbeiten mit einer der umsatzsteuerlich komplexesten Regelungen im gesamten Handwerk. FYMA behält die aktuellen Regeln im Blick und übersetzt sie in klare Prozesse für die Rechnungsstellung.

Schon geregelt

Zwischen Nullsteuersatz und Unsicherheit

Kaum ein Gewerk hat so viele umsatzsteuerliche Sonderregeln wie die Photovoltaik und kaum eine ändert sich so häufig. Wer welchen Steuersatz für welche Anlage berechnet und welcher Fördernachweis wirklich reicht: Diese Fragen kosten Zeit, die eigentlich der nächsten Baustelle gehören sollte.

Kennwerte

Welche steuerlichen Regeln gelten aktuell für Photovoltaik-Anlagen im Betrieb?

Für bestimmte Photovoltaik-Anlagen gilt ein Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer, der die Abrechnung gegenüber Kunden vereinfacht, aber genaue Voraussetzungen hat. Für den eigenen Betrieb (Fuhrpark, Lager, Bürogebäude) gelten davon unabhängig die allgemeinen Regeln.

Wie wirkt sich die BAFA-/KfW-Förderkulisse auf Rechnungsstellung und Umsatzsteuer aus?

Förderungen ändern grundsätzlich nichts an der umsatzsteuerlichen Behandlung der Werklieferung, beeinflussen aber, wie ein Angebot kalkuliert und ausgewiesen wird. Wichtig ist, dass Förderbescheid und Rechnung sauber zueinander passen.

Welche Nachweise und Unterlagen brauche ich für den steuerlichen Vorteil einer Photovoltaik-Anlage?

In der Regel Rechnung, Leistungsbeschreibung der Anlage und – je nach Fallgestaltung – ein Nachweis zur Nutzung. FYMA prüft das im Einzelfall, statt pauschale Aussagen zu treffen.

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