Ein Förderbescheid verändert die Umsatzsteuer nicht, aber er verlangt, dass Angebot und Rechnung sauber dazu passen.
Förderprogramme wie BAFA oder KfW ändern grundsätzlich nichts an der umsatzsteuerlichen Behandlung einer Werklieferung, beeinflussen aber die Kalkulation und den Ausweis in Angebot und Rechnung, das gilt gleichermaßen für Wärmepumpen und andere Heizungstechnik wie für effiziente Kälte- und Klimaanlagen.
Der Förderbescheid kommt erst an, während die Anlage schon halb eingebaut ist, das Angebot wurde aber Wochen vorher anders kalkuliert. Jetzt passen Angebot, Auftragsbestätigung und Rechnung nicht mehr sauber zusammen, der Kunde fragt nach, und im schlechtesten Fall verzögert sich die Auszahlung der Förderung, weil die Unterlagen nicht zueinander passen.
Für wen ist dieser Artikel gedacht?
Für SHK-, Photovoltaik- und Klima-/Kältetechnik-Betriebe, die regelmäßig geförderte Anlagen verbauen, etwa Wärmepumpen, Photovoltaik-Anlagen oder besonders effiziente Kälte- und Klimatechnik. Wer nur gelegentlich eine geförderte Anlage einbaut, profitiert vom gleichen Abgleich, sollte ihn dann aber gezielt für den Einzelfall machen lassen.
Der Förder-Rechnungs-Abgleich in drei Schritten
1. Förderbescheid prüfen
Welche Bedingungen stellt der konkrete Bescheid, und passen sie noch zur ursprünglichen Kalkulation? Förderbedingungen ändern sich regelmäßig, oft schneller als Rechnungsvorlagen.
2. Kalkulation und Angebot daran ausrichten
Bevor die Rechnung geschrieben wird, gleicht FYMA ab, ob Angebot und Förderlogik noch zusammenpassen, statt das erst bei Rückfragen zu bemerken.
3. Rechnung mit Bescheid und Auftragsbestätigung abgleichen
Erst wenn alle drei Dokumente inhaltlich zueinander passen, geht die Rechnung raus. Das senkt das Risiko von Rückfragen und verzögerten Auszahlungen deutlich.