Vom Bestandshalter in die Steuerfalle

Gewerblicher Grundstückshandel:
Die "3-Objekt-Tretmine"

Wer mehrere Immobilien innerhalb kurzer Zeit kauft und wieder verkauft, kann ungewollt als gewerblicher Grundstückshändler eingestuft werden und das mit katastrophalen steuerlichen Folgen.

Wir ordnen deine Transaktionen vorab ein und gleichen deine Historie knallhart mit den aktuellen BFH-Urteilen ab. FYMA stoppt diesen Albtraum, bevor der Notar den Stift ansetzt und aus einem lukrativen Deal ein unumkehrbares Steuerproblem wird.

Kommt dir das schmerzhaft bekannt vor?

Ungewollt gewerblich: schneller als dein Notar tippen kann

Ein Verkauf hier, eine günstige Gelegenheit dort: Als Handwerksunternehmer hast du den Blick für schnelle Deals. Doch während du dich über deinen Gewinn freust, tickt im Hintergrund eine finanzielle Zeitbombe. Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte kauft und wieder veräußert, reißt die magische 3-Objekt-Grenze. Die Folgen treffen dich unvorbereitet: Das Finanzamt stuft dich rückwirkend als gewerblichen Grundstückshändler ein. Das bedeutet volle Gewerbesteuerpflicht, den Totalverlust der Steuerfreiheit nach 10 Jahren und die reale Gefahr, dass dein gesamtes, jahrelang aufgebautes Bestandsportfolio steuerlich „infiziert“ wird.
Klartext & Abgrenzung

Planst du demnächst einen Immobilienverkauf?

Geh kein unnötiges Risiko ein. Lass uns deine Historie prüfen, bevor das Finanzamt die Entscheidung faktisch schon für dich getroffen hat.

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